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Gesetz zur Barrierefreiheit: Auswirkungen für den E-Commerce

4 min. | Veröffentlicht am 20.08.2024
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Barrierefreiheit für Produkte und Dienste

In Europa leben über 135 Millionen Menschen mit Behinderungen. Der Bedarf an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen im digitalen Raum ist also längst keine Option mehr, sondern eine Notwendigkeit.

Der EAA geht auf die Verpflichtungen der EU zurück, die sich aus den Vereinbarungen mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) ergaben. Gemeinsam wurde dort festgelegt, dass es diese Rechte zu wahren gilt. So sollen nun die Standards für Barrierefreiheit über die Grenzen der EU-Länder hinweg geregelt sein, sodass eine breite Palette an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen innerhalb des Binnenmarktes zugänglich ist. Dadurch wird es für Unternehmen einfacher, über die Landesgrenzen hinweg zu verkaufen und mehr Verbraucher zu erreichen, die nach barrierefreien Optionen suchen.

Was bedeutet dies für Unternehmen?

Am 28. Juni 2025 tritt der EAA in Kraft. Dieser Termin scheint noch in weiter Ferne zu liegen, doch sollte ein Unternehmen schon frühzeitig mit den Vorbereitungen starten. So kann sichergestellt werden, dass bis zum Fälligkeitsdatum alle Vorschriften eingehalten werden können. Die neuen Anforderungen sind komplex und verlangen deswegen, danach schon frühzeitig zu handeln. Nur so können Herausforderungen und Probleme vermieden werden. 

Ein wichtiger Bereich, mit dem sich ein Unternehmen befassen sollte, ist das System der Selbstbewertung und Zertifizierung. Damit kann ein Unternehmen nachweisen, dass seine Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen der Vorschriften entsprechen. Dokumente für die Vorbereitung befinden sich auf der Website der Europäischen Kommission zum Thema Barrierefreiheit. 

Welche Bereiche betrifft die neue Gesetzgebung?

Der EAA umfasst verschiedene Kategorien und gibt Richtlinien für digitale und physische Barrierefreiheit:

Digitale Barrierefreiheit: Webseiten und digitale Plattformen müssen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) einhalten. In diesem Rahmen wird sichergestellt, dass sie für alle Nutzer sichtbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Unterstützende Technologien: Um Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, muss die Kompatibilität mit Hilfsmitteln gewährleistet werden. Diese Hilfsmittel sind beispielsweise Bildschirmlesegeräte, Lupen oder Spracherkennungsprogramme.

Audiovisuelle Barrierefreiheit: Um Menschen mit Hör- und Sehbeeinträchtigungen zu unterstützen, müssen Fernsehgeräte und -dienste über Untertitel, Audiokommentare und weitere Funktionen verfügen.

Barrierefreiheit im finanziellen Sektor: Finanzielle Integration ist entscheidend für die Autonomie eines Menschen. Barrierefreiheit von Bankdienstleistungen ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, ihre eigenen Finanzen eigenständig zu verwalten.

Was bedeutet dies für den Onlinehandel?

Auch im E-Commerce ändert sich damit einiges und Onlinehändler sowie Unternehmen sollten folgendes beachten:

Digitale Barrierefreiheit auch im E-Commerce: Onlineshops müssen für Menschen mit Behinderungen genauso zugänglich sein wie Webseiten. Auch diese müssen den WCAG entsprechen. Beispielsweise müssen Funktionen wie Textvergrößerungen, Vorlesefunktionen für Textinhalte und alternative Texte für Bilder implementiert sein.

Barrierefreier Bestellvorgang und Zahlung: Benutzerfreundliche Formulare, einfache Navigation und kompatible Zahlungsoptionen für Assistenztechnologien müssen vorhanden sein. Alle Online-Bezahlmethoden müssen für Menschen mit Einschränkungen sicher und zugänglich sein.

Kundensupport: Auch der Kundensupport von Online-Shops muss barrierefrei zugänglich sein. Live-Chats, E-Mails und Telefonunterstützungen müssen für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen verfügbar sein.

Im Übrigen wird es eine regelmäßige Überwachung geben, um sicherzustellen, dass E-Commerce-Plattformen den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.

Weitere Vorteile der Barrierefreiheit für Unternehmen

Die Einführung von Barrierefreiheitsmaßnahmen ist nicht nur eine rechtliche Vorgabe, sondern kann auch weitere Vorteile für das eigenen Unternehmen mit sich bringen:

Steigerungen der Reichweite: Barrierefreiheit macht die Produkte und
Dienstleistungen einem neuen Kundenstamm zugänglich. Die 135 Millionen Menschen europaweit können so einbezogen und zu Kunden gewandelt werden.

Steigerung des Markennamens: Firmen, die sich für Inklusion einsetzen, werden positiver wahrgenommen. Außerdem stärken inklusive und ethische Standards die Loyalität der Kunden.

Reduktion von legalen Risiken: Wer früh handelt und Maßnahmen zur Barrierefreiheit proaktiv umsetzt, mindert das Risiko von rechtlichen Konsequenzen und teuren Strafen, wenn der Rechtsakt in Kraft tritt.

Innovations- und Wettbewerbsvorteil: Investitionen in die Barrierefreiheit können den entscheidenden Unterschied machen und die führende Position auf dem Markt festigen.

Insgesamt ist der EAA im nächsten Jahr ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung aller in einer gerechteren und inklusiveren digitalen Welt. Unternehmen, die diese Entwicklungsstufe annehmen und umsetzen, kommen nicht nur ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach, sondern tragen auch zu einer gerechteren und solidarischen Gesellschaft bei.

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AUTOR
markus bohm

Markus Böhm
Senior Marketing Communication Manager

Markus ist im E-Commerce Marketing Team tätig. Er erstellt für Online-Händler und Partner hilfreiche und aktuelle Tipps und Inhalte.